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Allgemeine Geschäftsbedingungen



„Atrado“, „Atrado Automotive“, „Vertaalbureau.brussels“ und „Vertaalbureau.gent“ sind Handelsnamen des Unternehmens B&K Projects Taalbureau bvba.

 

1.  Geltungsbereich

1.1. Alle Aufträge werden ausschließlich zu den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt, die auch auf den Websites von B&K Projects Taalbureau bvba – d. h. www.atrado.be, www.atradoautomotive.be, www.vertaalbureau.brussels und www.vertaalbureau.gent – aufgeführt sind. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

 

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, die in Bestellungen, Auftragsformularen oder anderen Dokumenten enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien.

 

1.3. Wird ausdrücklich und schriftlich einer Abweichung von diesen Bedingungen oder einer besonderen Vereinbarung der Vorzug gegeben, so gelten diese Bedingungen zumindest ergänzend weiter.

 

2.  Angebote, Vertragsabschluss

2.1. Angebote werden unter Vorbehalt unterbreitet und sind für B&K Projects unverbindlich. Die Angebote sind nur für den im Angebot angegebenen Zeitraum gültig, im Prinzip 3 Monate nach ihrer Ausarbeitung.

 

2.2. Aus früheren Angeboten, Kostenvoranschlägen oder (Rahmen-)Verträgen können keine Rechte für zukünftige Aufträge abgeleitet werden.

 

2.3. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.

 

2.4. Das Honorar für Übersetzungen wird auf der Grundlage eines Wortpreises berechnet. Für andere Arbeiten als Übersetzungen wird ein Honorar auf der Grundlage eines Stundensatzes oder eines Pauschalsatzes berechnet.

 

2.5. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des von B&K Projects unterbreiteten Angebots durch den Kunden oder (falls kein Angebot unterbreitet wird) durch die schriftliche Bestätigung eines vom Kunden erteilten Auftrags durch B&K Projects zustande. Der Kunde ist verpflichtet, B&K Projects innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, andernfalls wird der Auftrag von Rechts wegen und ohne erforderliche Mitteilung auf Kosten des Kunden beendet und B&K Projects wird von jeder Verpflichtung und Haftung befreit. In einem solchen Fall muss der Kunde ein neues Angebot anfordern.

 

2.6. Der Kunde ist die Person, die den Auftrag erteilt hat, es sei denn, es ist ausdrücklich ersichtlich, dass er im Namen und für Rechnung eines Dritten handelt und alle erforderlichen Angaben wie Name, Anschrift und Rechnungsdaten dieses Dritten gleichzeitig an B&K Projects übermittelt worden sind.

 

2.7. B&K Projects haftet nicht für die unvollständige oder falsche Angabe von Rechnungsdaten durch den Kunden. Verlangt der Kunde eine Korrektur einer ausgestellten Rechnung, wird eine Verwaltungsgebühr von 50,00 € erhoben.

 

3.  Honorar und Zahlung

3.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots von B&K Projects durch den Kunden zustande. Von diesem Zeitpunkt an ist der Kunde zahlungspflichtig.

 

3.2. Ist der Auftraggeber nicht der Kunde (siehe 2.6), so haftet der Auftraggeber dennoch gesamtschuldnerisch, zumindest solidarisch, für die Bezahlung aller Rechnungen, die sich auf seinen Auftrag beziehen.

 

3.3. Jede Rechnung, deren Betrag nicht oder nicht vollständig am Fälligkeitstag beglichen wurde, wird von Rechts wegen um eine nicht reduzierbare Entschädigungspauschale in Höhe von 10 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 200,00 €, erhöht, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Darüber hinaus werden von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Satzes gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr fällig, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf. Jeder angefangene Monat wird dabei als voller Monat betrachtet. Die Teilzahlungen werden zunächst zur Deckung von Kosten, Zinsen und Schadenersatz verwendet und dann von der Hauptforderung abgezogen.

 

3.4. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen werden alle ausstehenden Rechnungen und/oder Schulden sofort fällig, und B&K Projects ist berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten weitere Lieferungen und/oder Leistungen auszusetzen oder den Vertrag als beendet zu betrachten, unbeschadet seines Anspruchs auf Schadenersatz.

 

3.5. Im Streitfall muss der Kunde gegen die Rechnungen von B&K Projects innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt per Einschreiben unter Androhung des Verlusts sämtlicher Rechte protestieren.

 

4. Lieferfrist

4.1. Die Liefer- und/oder Fertigstellungsfristen werden nur zu Informationszwecken angegeben und sind daher für B&K Projects nicht verbindlich, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ein Liefer- und/oder Leistungsverzug kann jedoch niemals ein Grund für Bußgelder, Schadensersatz, Vertragsauflösung oder die Verweigerung der Annahme der Übersetzung sein.

 

4.2. B&K Projects kann in keiner Weise für den Verlust von Sendungen durch Dritte oder Schäden während des Versands verantwortlich gemacht werden.

 

5.  Ausführung, Änderung und Widerruf von Aufträgen

5.1. B&K Projects führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen der guten fachlichen Praxis aus.

 

5.2. Wenn und soweit es die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erfordert, ist B&K Projects berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen, sei es im Rahmen von Unteraufträgen oder nicht.

 

5.3. Jede Änderung des Auftrags durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und führt grundsätzlich zu einem neuen Angebot, das nach dem alleinigen Ermessen und der Entscheidung von B&K Projects erstellt wird. In diesem Fall ist B&K Projects berechtigt, die Frist und/oder das Honorar anzupassen oder den Auftrag abzulehnen.

 

5.4. Jede Kündigung des Vertrags durch den Kunden muss per Einschreiben erfolgen. Die Kündigung ist nur gültig, wenn sie von B&K Projects ausdrücklich akzeptiert wird. Wird die Kündigung akzeptiert, schuldet der Kunde neben der Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen eine Entschädigungspauschale in Höhe von 25 % des Angebotspreises, es sei denn, B&K Projects weist einen höheren Schaden nach.

 

6.  Höhere Gewalt

6.1. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der Definition im Gesetz und in der Rechtsprechung alle äußeren Ursachen verstanden, die vorhersehbar oder unvorhersehbar sind und auf die B&K Projects keinen Einfluss hat, die aber B&K Projects daran hindern, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören in jedem Fall, aber nicht ausschließlich: Brand, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, staatliche Maßnahmen und Transportbeschränkungen.

 

6.2. Im Falle von höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von B&K Projects ausgesetzt. In diesem Fall ist B&K Projects nur verpflichtet, zu liefern oder seine sonstigen Verpflichtungen zu erfüllen, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.

 

6.3. Dauert der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch B&K Projects aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zum Schadensersatz aufzulösen.

 

6.4. Wenn B&K Projects bei Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist B&K Projects berechtigt, die bereits ausgeführten Arbeiten gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

 

7.  Übersetzungen

7.1. Der Versand der für die Übersetzungsarbeit erforderlichen Unterlagen erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.

 

7.2. Für jede Übersetzung werden die Wörter, Ausdrücke und die Rechtschreibung der anerkannten Wörterbücher von B&K Projects als korrekt angesehen. Der Kunde kann B&K Projects jedoch im Voraus mitteilen, dass er eine bestimmte Schreibweise oder eine bestimmte Wortwahl bevorzugt.

 

7.3. Der Kunde stellt B&K Projects vor oder während der Ausführung des Vertrags alle Informationen, Unterlagen und die Terminologie zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind. Wenn das Dokument bestimmte interne Abkürzungen enthält, wird der Kunde gebeten, deren Bedeutung anzugeben.

 

7.4. B&K Projects haftet nicht für Schäden, die sich direkt oder indirekt aus falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden ergeben.

 

8.  Haftung

8.1. Der Kunde sollte alle Übersetzungen sofort annehmen und prüfen. Alle Reklamationen, die sich auf die gelieferten Übersetzungen beziehen, müssen unter Androhung des Verlusts sämtlicher Rechte innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt per Einschreiben mitgeteilt werden.

 

8.2. Treten Mängel auf und werden diese rechtzeitig gemeldet, so hat B&K Projects die Wahl, die Mängel zu beseitigen oder Schadensersatz zu leisten.

 

8.3. Die Entschädigung, zu der B&K Projects auf der Grundlage dieses Vertrags verpflichtet sein kann, darf unabhängig von der Ursache, der Art oder dem Gegenstand der Forderung 75 % des Werts des Angebots ohne Mehrwertsteuer nicht übersteigen.

 

8.4. Wenn der Kunde meint, dass er Anspruch auf eine solche Entschädigung hat, muss er die Mängel und seinen Schaden unbestreitbar nachweisen. Es ist ihm nicht gestattet, die Zahlung ausstehender Rechnungen zurückzuhalten oder zu verzögern.

 

8.5. B&K Projects kann nicht haftbar gemacht werden für:

 

Fehler, die durch die Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Textes verursacht werden;

Beschädigung oder Verlust der zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen oder Datenträger;

Schäden, die durch den Einsatz von Informationstechnologie und Telekommunikation verursacht werden;

Folgeschäden und/oder jede Art von indirektem Schaden, einschließlich von unter anderem Nutzungsausfall und entgangenem Gewinn, Austausch oder Beschädigung von elektronischen Daten.

8.6. Die Beurteilung, ob ein zu übersetzender Text oder die Übersetzung bestimmte Risiken für Personenschäden birgt, geht ausschließlich zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

 

9.  Urheberrechte

9.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, behält B&K Projects das Urheberrecht an den von B&K Projects erstellten Übersetzungen, Texten und Kursunterlagen. Der Kunde schützt B&K Projects vor Ansprüchen Dritter wegen angeblicher Verletzung von Eigentums-, Patent- und Urheberrechten bzw. anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags.

 

9.2. Mit der Lieferung erhält der Kunde das Nutzungsrecht an der gelieferten Übersetzung, wird aber erst dann Eigentümer, wenn er alle seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

 

9.3. Das Eigentum an den von B&K Projects gelieferten Ideen, Konzepten oder Entwürfen verbleibt vollständig bei B&K Projects, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

10. Auflösung

10.1. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder im Falle einer offensichtlichen Zahlungsunfähigkeit, Liquidation oder eines Konkurses des Kunden, ist B&K Projects berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder die Ausführung des Vertrags auszusetzen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein.

 

11. Beilegung von Streitigkeiten

11.1. Wenn ein oder mehrere Artikel dieser Bedingungen durch eine gerichtliche Entscheidung für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und B&K Projects und der Kunde werden sich beraten, um neue Bestimmungen zu erstellen, die die ungültigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen.

 

11.2. Ein Versäumnis von B&K Projects, die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die Anwendung dieser oder einer anderen Bestimmung dar.

 

11.3. Auf alle Angebote und Verträge, die unter diesen Bedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung.

 

11.4. Bei Streitigkeiten über die Auslegung, die Anwendbarkeit, die Beendigung, die Aufhebung oder die Ausführung des Vertrags oder über den Inhalt der vorliegenden Bedingungen oder andere damit zusammenhängende Themen, mit Ausnahme der Zahlung unbestrittener Rechnungen, verpflichten sich die Parteien, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte die Vermittlung eines anerkannten Mediators in Anspruch zu nehmen, unter Androhung der Unzulässigkeit.

 

11.5. Unbeschadet des Vorstehenden und für alle anderen Angelegenheiten werden alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, vor dem territorial zuständigen belgischen Gericht in Hasselt verhandelt, das ausschließlich zuständig ist.


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